AGB´s

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

  1. Vertragsabschluß:

Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell für den Kunden ausgearbeitete Angebote halten wir uns für 6 Wochen gebunden. Ausgenommen sind unerwartete Erhöhungen von Materialkosten von über 3%.

Kündigt der Auftraggeber ohne Verschulden dem Auftragnehmer den Vertrag, so steht dem Auftragnehmer ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich bei ihnen ersparter Aufwendungen zu. Die ersparten Aufwendungen betragen vor Fertigung der Waren 50% nach Fertigung o% der vereinbarten Vergütung, soweit der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist.

Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Änderungen an Aufträgen, die während der Ausführung auf Wunsch des Kunden oder aus technischen Gründen, die vorher nicht zu erkennen waren, notwendig werden, werden gesondert berechnet.

  1. Auftragserteilung:

Ein Vertragsschluss kommt zustande, wenn die Laas GmbH das Angebot ausdrücklich annimmt oder die Ware an den Kunden versendet. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.

Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

  1. Vorauszahlungen:

Wir behalten uns vor, bei Aufträgen, von unseren Kunden bereits bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 33% zu erbitten.

  1. Gewährleistung:

Der Verkäufer gewährleistet, dass die von ihm hergestellten Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Verbrauchsteile, wie z.B. Leuchtmittel oder Dochte. Der Verkäufer liefert nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder Nachbesserung. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

  1. Montage, Lieferung:

 Sämtliche Preise verstehen sich frei Werkstatt. Montagen werden nur auf besondere Anforderung durchgeführt und nach Arbeitsstunden abgerechnet. An- und Abfahrten werden als Arbeitszeiten nach den jeweiligen Stundenlöhnen berechnet. Die Versendung von Ware geschieht im Auftrag des Kunden und wird über Dienstleister abgewickelt. Wird der Empfänger beim ersten Zustellversuch nicht angetroffen, hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten für Zweit- und Folgezustellungen oder Einlagerungskosten in jedem Fall selbst zu tragen.
Ist die Lieferung frei Haus vereinbart, so ist abweichend von § 412 I HGB der Empfänger verpflichtet, die Ware zu entladen. Die Laas GmbH ist somit weder verpflichtet, die von ihr versandte Ware zu entladen noch für die Entladung notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Firma Laas GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind. Die zusätzlich entstandenen Kosten auf Grund der Durchführung der Teillieferungen trägt die Firma Laas GmbH.

  1. Liefertermine:

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.

  1. Gefahrenübergang:

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Laas GmbH die Transportkosten übernommen hat. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Kunden an die Laas GmbH trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware bei der Laas GmbH.

  1. Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf über die Ware nicht verfügen.

Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf den Verkäufer übergeht.

  1. Entwürfe:

Alle von dem Verkäufer angefertigten Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt, gleich, ob sie als Originalzeichnungen, Modelle, Fotos oder Kopien dem Kunden ausgehändigt werden. Sie sind durchweg bei Auftragserteilung oder Abgabe umgehend zurückzugeben. Es ist nicht gestattet, sie zu vervielfältigen oder Dritten in irgendeiner Weise zu gängig zu machen. Bei Verlust wird eine Gebühr in Höhe von 10% des Auftragswertes in Rechnung gestellt.

Soweit wir Arbeiten nach Kundenentwürfen ausführen, werden Zeichnungen oder Muster in patent- und musterrechtlicher Beziehung auf Gefahr des Auftraggebers angenommen und ausgeführt. Bei Verstößen gegen Muster- oder Patentrechte trägt der Auftraggeber den entstandenen nachgewiesenen Schaden.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen:

Alle Preise verstehen sich Netto ohne Mehrwertsteuer frei Werkstatt Trappenkamp, ausschließlich Verpackung. Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Empfängers.

Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen des Verkäufers 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Rechnungen über Reparaturen und Aufarbeitungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben wurde.

Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.

  1. Konstruktionsänderungen:

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen noch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

  1. Haftungsbeschränkungen:

Schadenersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

  1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
  2. Verbraucherschlichtung:

 Die Laas GmbH ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  1. Datenschutz:

Die Laas GmbH speichert Daten (Name, Anschrift, E-Mail, Tel, und Fax Nummern, Internetseiten). Die erhobenen Daten, werden ausschließlich für die Bearbeitung des Vorganges, sowie die Information über Produkte und Aktivitäten der Laas GmbH gespeichert und verwendet. Sie können die Löschung der Daten verlangen, wenn der Vorgang abgeschlossen ist, und keine rechtliche Notwendigkeit zur Speicherung der Daten besteht. Erhobene Daten werden nicht an dritte weitergegeben. Ausgenommen sind Transportunternehmen, wenn bestellte Ware versendet werden soll. Fragen, Beschwerden und Auskunftswünsche zum Thema Datenschutz richten Sie an info@laas-gmbh.de.

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbaren ergebenen Streitigkeiten Trappenkamp.